Anmelde- und Teilnahmebedingungen, Kletterregeln und Benutzerordnung Kletterkeller

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Berg- und Wanderfahrten

§ 1 Anmelde- und Zahlungsbedingungen:
Die Anmeldung erfolgt bei der im Programm angegebenen Adresse. Eine Anmeldebestädigung erfolgt in der Regel mündlich. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nur, wenn Vorauszahlungen erforderlich sind und geleistet wurden.

§ 2 Teilnahmeberechtigung:
Voraussetzung zur Teilnahme an Bergfahrten ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der Sektion Sonneberg oder einer anderen DAV - Sektion.

§ 3 Persönliche Leistungsfähigkeit:
Sie muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern oder gefährden. Der Leiter kann Teilnehmer ausschließen, die den zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen erscheinen.

§ 4 Absage durch die Sektion:
Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei Ausfall eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Im Falle einer Absage werden Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Leiters kann die Sektion einen Ersatzleiter stellen. Dies berechtigt jedoch nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz der Vorauszahlung.

§ 5 Abbruch der Veranstaltung:
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

§ 6 Vorzeitige Abreise, Ausschluss:
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin oder bei Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung einer Vorauszahlung.

§ 7 Haftung und Versicherung:
Bergtouren und Wanderfahrten im Sommer und Winter sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion Sonneberg, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.

§ 8 Persönliche Reisekosten:
Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Versicherung, Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Bei Anfahrt mit Privatfahrzeugen müssen Mitfahrer mit einer Fahrtkostenbeteiligung von mindestens der anteiligen Kraftstoffkosten rechnen. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

§ 9 Ausrüstung:
Die Mitnahme der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.

Achtung, diese Regeln können sich aufgrund neuer Erkenntnisse verändern. Es gilt deshalb die stets aktuelle Fassung, die im Kletterzentrum/ Büro aushängt. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verliert die alte Fassung ihre Gültigkeit.

Kletterregeln für den Kletterkeller Sonneberg

§ 1 Grundvoraussetzungen:
Jeder Kletterer klettert auf eigene Verantwortung, unter Einhaltung dieser Regeln. Anfänger dürfen die Kletteranlage nur unter Anweisungen eines fachkundigen Kletterpartners bzw. nach Absolvieren einer Unterweisung benutzen. Der Betreiber der Kletteranlage (DAV Sektion Sonneberg) kann für evtl. Fehler oder mangelhaftes Wissen des Kletterers nicht haftbar gemacht werden.

§ 2 Ausrüstung:
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die den aktuellen Normen entspricht. Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen oder entsprechenden Sportschuhen beklettert werden. Kletterausrüstung kann gegen Leihgebühr bei den Betreuern ausgeliehen werden.

§ 3 Sicherungsgeräte:
Es ist eine der folgenden Sicherungsmethoden zu verwenden: HMS-Sicherung, Abseilachter-Sicherung oder Grigri-Sicherung.

§ 5 Ablassen:
Auf langsames Ablassen und am Boden befindliche Personen ist zu achten.

§ 6 Vorstieg:
Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen - ohne Ausnahme - eingehängt werden. Der Sichernde soll so stehen, dass Gefahren für ihn oder andere Personen ausgeschlossen sind. Kein Schlappseil beim Sichern - vor allem in Bodennähe.
Beim Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, dass ein Pendeln nicht möglich ist.
Es darf nur an Routen toprope geklettert werden, an denen keine Pendelgefahr besteht.
Im Boulderbereich darf bis in die Höhe der Zwischendecke ohne Seilsicherung geklettert werden. Es wird dringend empfohlen, sich dabei von einem anderen Kletterer "spotten" bzw. "coachen" zu lassen. Der Boulderbereich ist ein Bereich zum Aufwärmen oder auch für das Einzeltraining ohne Sicherung. Es ist ausdrücklich kein Aufenthaltsraum und Spielbereich für Kinder ohne Aufsicht. Es besteht große Gefahr durch stürzende Kletterer.
Seilfreies Klettern außerhalb des Boulderbereiches ist nicht erlaubt!!!

§ 7 Kletterroute:
Jede Kletterroute darf nur von einem Kletterer genutzt werden. Beim Klettern ist genügend Sicherheitsabstand zu Kletterern in benachbarten Routen einzuhalten. Die offiziellen Routenverläufe sind einzuhalten.

§ 8 Klettergriffe:
Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von Bruchstellen aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden oder andere Personen gefährden. Darüber hinaus ist stets mit herabfallendem Klettermaterial zu rechnen.

Achtung, diese Kletterregeln sind der Ausdruck des verantwortungsbewussten Gesamtkonzeptes der Betreiber dieser Anlage und können sich aufgrund neuer Erkenntnisse verändern. Es gilt deshalb die stets aktuelle Fassung, die im Kletterzentrum aushängt und dort auch mitgenommen werden kann. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verliert die alte Fassung ihre Gültigkeit.

Benutzungsordnung für den Kletterkeller Sonneberg

  1. Berechtigung:
    Nur Personen, die ihre Benutzungsgebühr ordnungsgemäß entrichtet haben und einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt und unterzeichnet haben, dürfen sich im Kletterbereich und im Boulderraum aufhalten und klettern.
    Bei vom Vorstand der DAV-Sektion Sonneberg genehmigtem Kletterbetrieb außerhalb der normalen Öffnungszeiten (z.B. Schulen, Jugendgruppen, Kindergeburtstage o.ä.) sorgt der verantwortliche Leiter für die ordnungsgemäße Unterzeichnung der Einverständniserklärung.
    Nicht klettern dürfen:
    • Jugendliche unter 18 Jahren, wenn keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder bei Gruppen der entsprechenden Aufsichtsperson vorliegt.
    • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, mit Ausnahme von DAV-Veranstaltungen für diesen Personenkreis oder unter persönlicher Aufsicht ihres Erziehungsberechtigten oder unter persönlicher Aufsicht eines erwachsenen Befugten.
    • Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen.
  2. Zutritt:
    Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet.
    Es besteht Magnesiapflicht! Bitte nur Magnesiabälle benutzen.
    Die Kletterwand darf nur mit Reibungskletterschuhen bzw. sauberen Sportschuhen benutzt werden. Jegliche Art von Straßenschuhen sind verboten.
    In den Räumlichkeiten besteht generelles Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.
  3. Haftung:
    Das Klettern und der Aufenthalt im Kletterbereich erfolgt auf eigene Gefahr.
    Durch das Betreten des Kletterbereiches versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt sowie Einsicht in die Gefahren des Kletterns besitzt.
    Besucher, die nicht über die notwendigen Kenntnisse bzw. Erfahrungen zu Sicherungs- und Klettertechniken verfügen, haben sich durch das anwesende Personal unterweisen bzw. sichern zu lassen.
    Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände, sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
    Schadensansprüche gegen den Betreiber (DAV Sektion Sonneberg) sowie gegen deren Beauftragte sind ausgeschlossen.
  4. Sicherheit:
    Jeder Kletterer erkennt mit Betreten des Kletterbereiches die ausgehängten Kletterregeln in der jeweils gültigen Fassung an und versichert ausdrücklich, diese auch zu befolgen.
    Es ist verboten, Kleidung, Getränke, Speisen und andere Gegenstände im Kletterbereich und im Boulderraum abzulegen (Garderobe benutzen!).
  5. Veränderungen/Beschädigungen:
    Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte müssen dem Wandbetreuer gemeldet werden.
  6. Hausrecht:
    Das Hausrecht über die Kletteranlage üben der Vorstand der DAV-Sektion Sonneberg bzw. die jeweiligen beauftragten Betreuer aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

Einverständniserklärung für die Nutzung des Kletterkellers Sonneberg

Ich versichere hiermit, die Benutzungsordnung und die Kletterregeln in der jeweils neuesten Fassung in vollem Umfang anzuerkennen und zu befolgen, sowie den Anweisungen des Betreuerpersonals folge zu leisten. Mir ist bekannt, dass die Benutzungsordnung und die Kletterregeln ständig in der Kletteranlage aushängen und dass ich diese einmalig mit Ausfüllen dieser Einverständniserklärung ausgehändigt bekommen habe und zur Kenntnis genommen habe. Ich versichere hiermit, dass ich sämtliche Kletteranlagen auf eigene Verantwortung benutze. Ich bin darüber unterrichtet, dass ich für selbstverschuldete Schäden an Personen oder Sachen aufkommen muss.

Der Betreiber der Anlage übernimmt für selbstverschuldete Schäden an Personen oder Gegenständen keine Haftung. Für eigene oder durch dritte Personen verursachte Personen- oder Sachschäden gilt die privatrechtliche Auseinandersetzung. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Unfallschäden sind durch den Betreiber versichert.

Bei Minderjährigen gilt folgender Zusatz:

Hiermit akzeptiere ich diese Einverständniserklärung und gestatte meinem Sohn/meiner Tochter die Benutzung des Kletterkellers Sonneberg entsprechend der Benutzerordnung und der Kletterregeln.

(Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abgeben. Unterschrift nicht vergessen!)