§ 1 Anmelde- und
Zahlungsbedingungen:
Die Anmeldung erfolgt bei der im Programm angegebenen
Adresse. Eine Anmeldebestädigung erfolgt in der Regel mündlich. Eine
schriftliche Bestätigung erfolgt nur, wenn Vorauszahlungen erforderlich
sind und geleistet wurden.
§ 2 Teilnahmeberechtigung:
Voraussetzung zur Teilnahme an Bergfahrten ist in der Regel die gültige
Mitgliedschaft in der Sektion Sonneberg oder einer anderen DAV - Sektion.
§ 3 Persönliche
Leistungsfähigkeit:
Sie muss den Anforderungen der jeweiligen
Veranstaltung so weit entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar
stören, behindern oder gefährden. Der Leiter kann Teilnehmer
ausschließen, die den zu erwartenden Anforderungen seiner Meinung nach
nicht gewachsen erscheinen.
§ 4 Absage durch die Sektion:
Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei Ausfall
eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Im
Falle einer Absage werden Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei
Ausfall eines Leiters kann die Sektion einen Ersatzleiter stellen. Dies
berechtigt jedoch nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum
Ersatz der Vorauszahlung.
§ 5 Abbruch der Veranstaltung:
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus besonderen
Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlungen. Eine
mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
§ 6 Vorzeitige Abreise,
Ausschluss:
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin
oder bei Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung
einer Vorauszahlung.
§ 7 Haftung und Versicherung:
Bergtouren und Wanderfahrten im Sommer und Winter sind nie ohne Risiko.
Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion auf
eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen
Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter, andere Sektionsmitglieder oder die
Sektion Sonneberg, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen
der Schaden abgedeckt ist.
§ 8 Persönliche Reisekosten:
Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Versicherung, Unterkunft, Eintritte,
Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst sofern nicht ausdrücklich
anders erwähnt. Bei Anfahrt mit Privatfahrzeugen müssen Mitfahrer mit
einer Fahrtkostenbeteiligung von mindestens der anteiligen
Kraftstoffkosten rechnen. Die Mitfahrt erfolgt grundsätzlich auf eigene
Gefahr.
§ 9 Ausrüstung:
Die Mitnahme
der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung
für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit
können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen.
Wer ohne die vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der
Veranstaltung teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.
Achtung, diese Regeln können sich aufgrund neuer Erkenntnisse verändern. Es gilt deshalb die stets aktuelle Fassung, die im Kletterzentrum/ Büro aushängt. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verliert die alte Fassung ihre Gültigkeit.
§ 1 Grundvoraussetzungen:
Jeder Kletterer klettert auf eigene Verantwortung,
unter Einhaltung dieser Regeln. Anfänger dürfen die Kletteranlage nur
unter Anweisungen eines fachkundigen Kletterpartners bzw. nach Absolvieren
einer Unterweisung benutzen. Der Betreiber der Kletteranlage (DAV Sektion
Sonneberg) kann für evtl. Fehler oder mangelhaftes Wissen des Kletterers
nicht haftbar gemacht werden.
§ 2 Ausrüstung:
Es darf nur Kletterausrüstung verwendet werden, die
den aktuellen Normen entspricht. Die Kletterwand darf nur mit
Reibungskletterschuhen oder entsprechenden Sportschuhen beklettert werden.
Kletterausrüstung kann gegen Leihgebühr bei den Betreuern ausgeliehen
werden.
§ 3 Sicherungsgeräte:
Es ist eine der folgenden Sicherungsmethoden zu
verwenden: HMS-Sicherung, Abseilachter-Sicherung oder Grigri-Sicherung.
§ 5 Ablassen:
Auf langsames Ablassen und am Boden befindliche
Personen ist zu achten.
§ 6 Vorstieg:
Beim Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen - ohne
Ausnahme - eingehängt werden. Der Sichernde soll so stehen, dass Gefahren
für ihn oder andere Personen ausgeschlossen sind. Kein Schlappseil beim
Sichern - vor allem in Bodennähe.
Beim
Nachstieg müssen so viele Zwischensicherungen eingehängt sein, dass ein
Pendeln nicht möglich ist.
Es darf nur
an Routen toprope geklettert werden, an denen keine Pendelgefahr besteht.
Im Boulderbereich darf bis in die Höhe der
Zwischendecke ohne Seilsicherung geklettert werden. Es wird dringend
empfohlen, sich dabei von einem anderen Kletterer "spotten" bzw.
"coachen" zu lassen. Der Boulderbereich ist ein Bereich zum Aufwärmen
oder auch für das Einzeltraining ohne Sicherung. Es ist ausdrücklich
kein Aufenthaltsraum und Spielbereich für Kinder ohne Aufsicht. Es
besteht große Gefahr durch stürzende Kletterer.
Seilfreies Klettern außerhalb des Boulderbereiches
ist nicht erlaubt!!!
§ 7 Kletterroute:
Jede Kletterroute darf nur von einem Kletterer
genutzt werden. Beim Klettern ist genügend Sicherheitsabstand zu
Kletterern in benachbarten Routen einzuhalten. Die offiziellen
Routenverläufe sind einzuhalten.
§ 8 Klettergriffe:
Sollte sich ein Griff drehen oder Andeutungen von
Bruchstellen aufweisen, so wird der Kletterer gebeten dies unverzüglich
dem Aufsichtspersonal mitzuteilen. Künstliche Klettergriffe können sich
jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden
oder andere Personen gefährden. Darüber hinaus ist stets mit
herabfallendem Klettermaterial zu rechnen.
Achtung, diese Kletterregeln sind der Ausdruck des verantwortungsbewussten Gesamtkonzeptes der Betreiber dieser Anlage und können sich aufgrund neuer Erkenntnisse verändern. Es gilt deshalb die stets aktuelle Fassung, die im Kletterzentrum aushängt und dort auch mitgenommen werden kann. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verliert die alte Fassung ihre Gültigkeit.
Ich versichere hiermit, die Benutzungsordnung und die Kletterregeln in der jeweils neuesten Fassung in vollem Umfang anzuerkennen und zu befolgen, sowie den Anweisungen des Betreuerpersonals folge zu leisten. Mir ist bekannt, dass die Benutzungsordnung und die Kletterregeln ständig in der Kletteranlage aushängen und dass ich diese einmalig mit Ausfüllen dieser Einverständniserklärung ausgehändigt bekommen habe und zur Kenntnis genommen habe. Ich versichere hiermit, dass ich sämtliche Kletteranlagen auf eigene Verantwortung benutze. Ich bin darüber unterrichtet, dass ich für selbstverschuldete Schäden an Personen oder Sachen aufkommen muss.
Der Betreiber der Anlage übernimmt für selbstverschuldete Schäden an Personen oder Gegenständen keine Haftung. Für eigene oder durch dritte Personen verursachte Personen- oder Sachschäden gilt die privatrechtliche Auseinandersetzung. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen. Unfallschäden sind durch den Betreiber versichert.
Bei Minderjährigen gilt folgender Zusatz:
Hiermit akzeptiere ich diese
Einverständniserklärung und gestatte meinem Sohn/meiner Tochter die
Benutzung des Kletterkellers Sonneberg entsprechend der Benutzerordnung
und der Kletterregeln.
(Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abgeben. Unterschrift nicht vergessen!)